Zukunft ist grün

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Zukunft ist grün - Ressourcen sichern

Sonntag, 21. November 2010

Was bringt das Energie-Konzept der Bundesregierung?

Aus den Reaktionen der Politik und der Medien, jedenfalls in den ersten Tagen, hätte man denken können, das Energiekonzept der Bundesregierung be­schränke sich darauf, die Lauf­zeit der Kernkraftwerke wieder zu verlängern. Dabei dient die­se Maßnahme nur dazu, für die Realisierung des eigentlichen Energie-Konzepts Zeit und Fi­nanzmittel zu gewinnen.

1.   Bemerkenswert ist zunächst, dass die CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundes­kanzlerin Merkel überhaupt ein Energiekonzept vorgelegt hat. Denn das hat sich in den letzten 20 Jahren keine Bun­desregierung getraut, weil man es damit angesichts der vielen umstrittenen Energie- Themen in Deutschland nie­manden Recht machen kann, was sich auch jetzt wieder zeigt. Die Regierung plant bemerkenswert langfristig; das Konzept reicht in seinen Planungen bis 2050 und da­mit weit über den Zeitraum hinaus, für den eine Regie­rung in einer Demokratie Festlegungen treffen kann. Aber es hat dennoch Konse­quenzen im Energie-Sektor, der durch besondere Lang­fristigkeit gekennzeichnet ist. Kraftwerke laufen oft länger als ein halbes Jahrhundert; deshalb haben die Weichen­stellungen von heute eine lange Wirkung in die Zukunft. Natürlich können künftige Regierungen das Konzept modifizieren, es handelt sich sicher nicht um einen Plan, der jetzt so die nächsten 40 Jahre durchgeführt wird. Man kann über diese Zeit ja auch mit einer Zunahme des Wissens rechnen, die viel­leicht eine Korrektur der Kli­maschutzziele erlaubt, und auf neue technologische In­novationen hoffen.

2.     Das Grundmuster des Ener­2. gie-Konzepts ist eindeutig „grün“. Zum ersten Mal gibt eine Bundesregierung dem Klimaschutz höchste Priorität und erklärt die Absicht, die deutsche Energieversorgung auf eine völlig neue Grundlage zu stellen, denn das bedeutet es, wenn in den nächsten 40 Jahren rund 80 % des Stroms aus CO2-freien und die Hälfte der Energie aus regenerati­ven Quellen stammen soll.

3.    Die wohl fühlbarste Maßnahme für die meisten Menschen bilden die sehr weitgehen­den Ziele für die Wärmedäm­mung von Neubauten und bestehenden Gebäuden. Aus fachlicher Sicht ist das sehr zu begrüßen, denn die Sen­kung des Energiebedarfs für die Raumheizung hat eine besonders nachhaltige Wir­kung. Während die ehrgeizi­gen Ziele für den künftigen Bedarf zur Heizung von Ge­bäuden bei Neubauten noch mit erträglichen Mehrkosten zu erreichen sind, erfordert die nachträgliche Isolation der fast 20 Millionen beste­henden Gebäuden einen erheblichen Aufwand. Bis 2020 soll der Wärmebedarf um 20 % reduziert werden, bis 2050 um 80 %, um den Gebäudesektor klimaneutral werden zu lassen. Die Schät­zungen für die Kosten dafür reichen bis zu 1000 € pro Quadratmeter. Auch wenn es günstiger geht, würde bei heute durchschnittlichen Nebenkosten von 1 € pro Quadratmeter und Monat eine Amortisierung einige Jahrzehnte benötigen, was man wegen der Unsicherheit über das Niveau der Energie­preise in den nächsten Jahr­zehnten aber nicht genau vorausberechnen kann. Der Satz: „Die Bundesregierung prüft, wie das Mietrecht ge­ändert werden kann, damit es künftig mehr Anreize für Eigentümer bietet, ihre Häu­ser energetisch zu sanieren.“ wird weithin als Ankündigung einer partiellen Umlage der Aufwendungen an die Mie­ter interpretiert, die durch geringere Energiekosten ja auch einen Nutzen von der Investition haben. Entgegen den Annahmen in den Sze­narienrechnungen, die dem Konzept zugrunde liegen, hat sich die Bundesregie­rung dazu entschlossen, die neuen Wärmedämm-Ziele nur für Neubauten und nicht für bestehende Gebäude förmlich vorzuschreiben; zu groß wäre das Risiko, dieses System über Klagen wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs auszuhebeln. Ob die Ziele über freiwillige, vom Staat nur geförderte und nicht geforderte Maßnah­men im geplanten Umfang verwirklicht werden können, ist zumindest offen. Die Dis­kussion über die drohenden Mieterhöhungen hat bereits begonnen.

4.     Sehr ehrgeizig sind auch die Planungen für den Aus­bau der regenerativen Ener­gien, deren Hauptlast von der Windenergie getragen werden soll. Dies erfordert die Errichtung von offshore Windparks, da das Potential an Land bereits weitgehend ausgeschöpft ist; hier soll künftig aus weniger mehr ge­macht werden, weil bis 2020 eine etwas geringere Zahl von Windenergieanlagen an Land die doppelte Leistung erbringen sollen. Bis 2030 sollen die offshore Wind­parks auf 25 GWe ausgebaut sein, um die bis dahin abge­schalteten Kernkraftwerke zu ersetzen. Über die erforderli­che Ersatz-Kapazität für die in letzter Zeit zunehmenden Flauten von bis zu 2 Wochen Windstille gibt es keine An­gaben. Ob der Ausbau der Windenergie offshore aus­reichend vorankommt, ist nicht selbstverständlich. Die finanziellen Risiken will die Bundesregierung durch ein Sonderprogramm der KfW absichern. Gründung und Wartung der Anlagen stellen aber auch neue technolo­gische Herausforderungen. Einschränkungen können auch aus der Konkurrenz um die geeigneten Flächen resul­tieren, die für Naturschutz­gebiete, Verkehrswege und militärische Übungsgebiete reserviert sind.
 
5.    Auch andere regenerative Energien sollen stark ausgebaut werden, insbeson­dere die Biomasse, aller­dings nicht in Konkurrenz zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, was na­tional regelbar,
internationalaber vor allem in armen Ländern ein Punkt wachsen­der Sorge ist.

6.     Das Energie-Konzept geht davon aus, dass die Rück­haltung von CO2 aus dem Abgas von Kohlekraftwerken (CCS) ab 2025 marktreif sein wird und den Bau von klima­neutralen Kohlekraftwerken erlaubt. Das ist einerseits notwendig, wenn man ei­nen ausgewogenen Mix von Energiequellen anstrebt, der seit jeher zu den erfolgrei­chen Grundlagen der deut­schen Energieversorgung gehört, denn dieser Mix ver­meidet einseitige technologi­sche und ökonomische Ab­hängigkeiten. Und auch bei einem so ehrgeizigen Ziel, wie dem 50%-igen Anteil der erneuerbaren Energien um 2050 muss ja die andere Hälfte auch möglichst klima-neutral bereitgestellt werden, und das ohne die bis dahin auf jeden Fall abgeschal­teten Kernkraftwerke. Zum anderen werden zusätzliche Kraftwerkskapazitäten benö­tigt, da mit dem steigenden Anteil schwankend verfüg­barer erneuerbarer Energie sonst das Risiko zeitweiser Engpässe zu groß würde. Auch dieses Energiekonzept erfordert also den Bau vieler neuer Kohlekraftwerke, der zur Zeit aber auf große Ak­zeptanzprobleme stößt.

7.    Große Ziele verfolgt die Bun­desregierung auch bei der Elektromobilität. Sobald der Strom weitgehend klimaneu­tral erzeugt werden kann, sollen auch möglichst viele Fahrzeuge elektrisch ange­trieben werden, um die CO2-Emissionen aus Benzin- und Dieselmotoren zu vermeiden. Bis 2020 sollen 1 Million, bis 2050 sogar 6 Millionen Elekt­rofahrzeuge auf unseren Stra­ßen unterwegs sein. Diese Fahrzeugflotte soll dann auch als Speicher für elektrische Energie genutzt werden. Das bedeutet, dass abgestell­te Fahrzeuge stets mit dem Stromnetz verbunden sein müssen, aber nicht nur zum Aufladen der Batterie, son­dern auch um Spitzenbedarf bei Engpässen im Angebot der erneuerbaren Energien durch teilweises Entladen de­cken zu können. Dies setzt natürlich voraus, dass die Kunden sich mit dem Gedan­ken anfreunden, dass die be­grenzte Reichweite des Elek­trofahrzeugs von ca. 150 km, die zumindest für Zweitwagen ausreichen dürfte, nicht im­mer voll zur Verfügung steht.

8.     Zum Energiekonzept gehört auch der Aufbau eines intelli­genten Netzes („smart grid“) und die Einführung von intelli­genten Stromzählern („smart meter“). Der Netzausbau ist zwingend, da durch die große Kapazität der künftig überwiegend im Norden ste­henden Windenergieanlagen und das spätere Abschalten der Kernkraftwerke sehr viel größere elektrische Leistun­gen über große Entfernun­gen transportiert werden müssen. Außerdem erwartet die Regierung, das um 2050 bis zu ca. 30 % des Stroms importiert wird, wobei aller­dings fraglich ist, ob unsere Nachbarländer bereit sein werden, eine so große Kraft­werkskapazität für uns zu bauen und zu betreiben. Der Ausbau des europäischen Netzes ist dafür aber auf je­den Fall Vorraussetzung. Es müssen also in erheblichem Umfang neue Stromleitun­gen gebaut werden. Das Netz muss „intelligent“ sein, weil mit wachsendem Anteil der erneuerbaren Energien ständig ein Ausgleich für das schwankende Energie­angebot gefunden werden muss. Voraussichtlich wird man in einem System mit 50 % erneuerbaren Energi­en auch zu „load manage­ment“ übergehen müssen. Damit verlagert man zeitlich flexible Energieverbräuche in Zeiten reichlichen Angebots; Waschmaschine und Trock­ner würden dann nach dem Beladen ferngesteuert in Be­trieb gesetzt; manche Geräte könnten stundenweise abge­schaltet werden. Das ist kein Schreckensszenario, aber sicher gewöhnungsbedürftig und jedenfalls ein Zeichen dafür, dass eine „Energie­wende“, wie sie das Konzept der Bundesregierung einläu­tet, nicht ohne Folgen für je­den Einzelnen und ohne Ver­änderung der Gewohnheiten bleiben kann.

9.     Das Energiekonzept ist mit. erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Bundesre­gierung nennt einen Inves­titionsbedarf von jährlich 20 Milliarden €, nennt aber keine Zahl für den Bundeshaushalt für die verschiedenen ge­planten Fördermaßnahmen. Die Strompreise werden weiter ansteigen, zunächst bedingt durch das große In­vestitionsvolumen, ab 2025 auch durch die Einführung der CO2-Rückhaltung in Koh­lekraftwerken, die die Strom­erzeugungskosten aus Kohle verdoppeln wird. Aus diesem Grund haben die Autoren der Szenarien-Rechnungen, auf die sich das Energiekonzept stützt, mit großer Eindring­lichkeit betont, dass ein solches Konzept erst umge­setzt werden darf, wenn ein rechtlich verbindliches inter­nationales Abkommen zum Klimaschutz auch alle ande­ren Industrie- und die wich­tigsten Schwellen-Länder zu ähnlichen Anstrengungen verpflichtet. Andernfalls wäre ein solches Programm gerade für den langjährigen Export-Weltmeister Deutschland mit großen Wettbewerbsnachtei­len verbunden. Die dann auf dem Arbeitsmarkt spürbaren Folgen würden rasch zu einer Korrektur dieser Energiepolitik zwingen, die ja auch sinn­los wäre, weil das Weltklima durch deutsche Alleingänge nicht zu verändern ist.

10. Hier liegt der eigentliche Grund für die Laufzeitverlän­gerung der Kernkraftwerke. Sie überbrückt die Zeit, bis hoffentlich ein internatio­nales Klimaschutzabkom­men einen forcierten Aus­bau erneuerbarer Energien wettbewerbsneutral macht. Ohne den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wäre das CO2-Einsparziel von 40 % bis 2020 nur durch extreme zusätzliche Anstrengungen erreichbar, denn die bishe­rigen Einsparungen von ca. 20 % müssten nicht nur in 10 Jahren verdoppelt, son­dern es müsste auch noch Ausgleich für die weiteren 15 Prozentpunkte gefunden werden, die die Kernkraft­werke der Atmosphäre er­sparen. Außerdem entlastet die Brennelementesteuer und die Verpflichtung der Betrei­ber zur Förderung erneuer­barer Energien den nach der Finanzkrise Schulden-über­ladenen Bundeshaushalt fühlbar. Die Bundesregierung hat die unpopuläre Maßnah­me also aus guten Gründen getroffen, sie erleichtert den Start in ein sehr ambitionier­tes Energiekonzept, nicht mehr und nicht weniger. Sie ändert nichts daran, dass zum ersten Mal eine Bundesregierung dem Klimaschutz höchste Priorität gibt und sich klar zur führenden Rolle der erneuerbaren Energien in der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands bekennt.

Quelle: Manfred Popp
Email Manfred.Popp@energie-fakten.de

www.energie-finanz-konzept.de

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