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Freitag, 5. November 2010

Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat in erster Lesung abschließend auf die Richtlinie
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(EE-RiLi) geeinigt. 
 
Am 25. Juni 2009 trat die Richtlinie zusammen mit dem EU-Klima- und Energiepaket in Kraft. Damit liegt erstmals ein europäisches Regelwerk vor, das einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen drei Sektoren – Strom, Wärme/Kälte, Verkehr – schafft. 
 
Die Zielvorgabe der Richtlinie lautet: Bis 2020 müssen in Europa mindestens 20 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen.
 

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