Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat in erster Lesung abschließend auf die Richtlinie
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(EE-RiLi) geeinigt.
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(EE-RiLi) geeinigt.
Am 25. Juni 2009 trat die Richtlinie zusammen mit dem EU-Klima- und Energiepaket in Kraft. Damit liegt erstmals ein europäisches Regelwerk vor, das einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen drei Sektoren – Strom, Wärme/Kälte, Verkehr – schafft.
Die Zielvorgabe der Richtlinie lautet: Bis 2020 müssen in Europa mindestens 20 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen.
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