Zukunft ist grün

Zukunft ist grün
Zukunft ist grün - Ressourcen sichern

Montag, 29. November 2010

Wirtschaftliche Sicherheit – ein zentrales Thema in Deutschland

Die Ängste vor steigenden Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit in Deutschland und einer Verschlechterung der Wirtschaftslage zählen seit Jahren zu den Spitzenreitern in der Sorgenskala der Deutschen. 

„Die Suche nach Sicherheit kennzeichnet die Deutschen im besonderen Maße“, erläuterte Professor Schmidt. „Ihr Wunsch nach einer sicheren persönlichen Lebensplanung mit festem Arbeitsplatz, einem finanziell abgesicherten Ruhestand und nach Preisstabilität wird in Krisenzeitengefährdet. Das löst große Ängste aus.“ 

Die Einführung des Euro ist für viele Deutsche bis heute gleichbedeutend mit drastisch steigenden Preisen: 2003 stieg die Angst vor einer Verteuerung der Lebenshaltung sprunghaft an und erreichte 2008 ihren vorläufigen Höhepunkt mit 76 Prozent.

Hier können Sie langfristig Sicherheit, unsere Konzept und Ertrag finden!

Montag, 22. November 2010

Die Entwicklung der Energiemärkte bis 2030

In der Referenzprognose, wie auch in den Varianten mit Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke,
wird die Vorgabe der Energieeffizienzrichtlinie der EU eingehalten, zwischen 2008 und 2016 den Endenergieverbrauch um 9 % zu senken. Dies gelingt, weil Deutschland bereits frühzeitig Maßnahmen
zur effizienten Verwendung von Energie ergriffen hat.

Ebenso werden die Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien nahezu erreicht oder gar leicht übertroffen.

Aufgrund der umfassenden politischen Förderung der Erneuerbaren Energien hat die verlängerte Kernenergienutzung praktisch keinen Einfluss auf die Anteile der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch, bei der Wärmeerzeugung und in der Stromerzeugung sowie bei den Biokraftstoffen.

Aufgrund der umfassenden politischen Förderung der Erneuerbaren Energien hat die verlängerte Kernenergienutzung praktisch keinen Einfluss auf die Anteile der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch, bei der Wärmeerzeugung und in der Stromerzeugung sowie bei den Biokraftstoffen.

Nicht erreicht wird das nationale Ziel, bis 2020 den Anteil des KWK-Stroms an der Stromerzeugung gegenüber 1990 auf 25 % zu verdoppeln, ebenso wenig wie das Ziel der „Verdopplung der Energieproduktivität“ zwischen 1990 und 2020.

Allerdings setzt dieses sehr ambitionierte Ziel für die Zeit von 2005 bis 2020 eine jährliche Steigerung der Energieproduktivität von rund 3 % voraus, während zwischen 1990 und 2008 im Schnitt lediglich 1,84 % erreicht wurden.

Vor dem Hintergrund eines derzeit schwindenden Beitrags heimischer Energieträger und zunehmender Klimaschutzanstrengungen schätzt die Energieprognose 2009 die Entwicklung von Angebot und Nachfrage nach Energie in Deutschland bis zum Jahr 2030 und unternimmt einen Ausblick auf 2050. Die im Rahmen der Energieprognose 2009 getroffenen quantitativen Aussagen sind dabei als eine wahrscheinliche Entwicklung
von Energieverbrauch und –versorgung in Deutschland zu verstehen, wenn die unterstellen energie- und klimapolitischen Rahmensetzungen und Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und die Annahmen hinsichtlich
der Entwicklung unsicherer Einflussfaktoren, wie z. B. der Ölpreisentwicklung, eintreffen würden.

Es wird ein integrierter, modellgestützter Analyseansatz verfolgt, der die deutschen Energiemärkte als Teil des europäischen Energiesystems abbildet.Damit soll der Einbettung der deutschen Energieversorgung in den Europäischen Binnenmarkt ebenso Rechnung getragen werden wie der sachgerechten Erfassung der Wirkungen transnationaler, EU-weiter Regulierungsansätze, wie dem Europäischen Emissionshandelssystem.

Im Rahmen dieses integrativen Analyseansatzes werden zwei alternative Zukunftspfade der Energieversorgung in Deutschland analysiert, die sich lediglich in einem Punkt unterscheiden: Die Referenzprognose geht vom gesetzlich geregelten Kernenergieausstieg aus, wohingegen in zwei Varianten eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden deutschen Kernkraftwerke auf 40 bzw. 60 Jahre angenommen wird.

Zusätzliche Sensitivitätsanalysen dienen der Ermittlung von Auswirkungen der Variation zentraler Einflussgrößen, wie der demographischen oder wirtschaftlichen Entwicklung. Die für die Analysen wesentlichen Parameter werden auf Basis wissenschaftlich anerkannter empirischer Untersuchungsmethoden
bestimmt.

Die Energieprognose 2009 wurde begleitet von einem Kreis von Wissenschaftlern mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Modellierung und Szenarioanalyse. Aufgabe dieses wissenschaftlichen Begleitkreises war die unvoreingenommene methodische und inhaltliche Beratung. Im Vordergrund stand die Plausibilitätsprüfung der Prognose.

Quelle: Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER),
Universität Stuttgart

Sonntag, 21. November 2010

Was bringt das Energie-Konzept der Bundesregierung?

Aus den Reaktionen der Politik und der Medien, jedenfalls in den ersten Tagen, hätte man denken können, das Energiekonzept der Bundesregierung be­schränke sich darauf, die Lauf­zeit der Kernkraftwerke wieder zu verlängern. Dabei dient die­se Maßnahme nur dazu, für die Realisierung des eigentlichen Energie-Konzepts Zeit und Fi­nanzmittel zu gewinnen.

1.   Bemerkenswert ist zunächst, dass die CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundes­kanzlerin Merkel überhaupt ein Energiekonzept vorgelegt hat. Denn das hat sich in den letzten 20 Jahren keine Bun­desregierung getraut, weil man es damit angesichts der vielen umstrittenen Energie- Themen in Deutschland nie­manden Recht machen kann, was sich auch jetzt wieder zeigt. Die Regierung plant bemerkenswert langfristig; das Konzept reicht in seinen Planungen bis 2050 und da­mit weit über den Zeitraum hinaus, für den eine Regie­rung in einer Demokratie Festlegungen treffen kann. Aber es hat dennoch Konse­quenzen im Energie-Sektor, der durch besondere Lang­fristigkeit gekennzeichnet ist. Kraftwerke laufen oft länger als ein halbes Jahrhundert; deshalb haben die Weichen­stellungen von heute eine lange Wirkung in die Zukunft. Natürlich können künftige Regierungen das Konzept modifizieren, es handelt sich sicher nicht um einen Plan, der jetzt so die nächsten 40 Jahre durchgeführt wird. Man kann über diese Zeit ja auch mit einer Zunahme des Wissens rechnen, die viel­leicht eine Korrektur der Kli­maschutzziele erlaubt, und auf neue technologische In­novationen hoffen.

2.     Das Grundmuster des Ener­2. gie-Konzepts ist eindeutig „grün“. Zum ersten Mal gibt eine Bundesregierung dem Klimaschutz höchste Priorität und erklärt die Absicht, die deutsche Energieversorgung auf eine völlig neue Grundlage zu stellen, denn das bedeutet es, wenn in den nächsten 40 Jahren rund 80 % des Stroms aus CO2-freien und die Hälfte der Energie aus regenerati­ven Quellen stammen soll.

3.    Die wohl fühlbarste Maßnahme für die meisten Menschen bilden die sehr weitgehen­den Ziele für die Wärmedäm­mung von Neubauten und bestehenden Gebäuden. Aus fachlicher Sicht ist das sehr zu begrüßen, denn die Sen­kung des Energiebedarfs für die Raumheizung hat eine besonders nachhaltige Wir­kung. Während die ehrgeizi­gen Ziele für den künftigen Bedarf zur Heizung von Ge­bäuden bei Neubauten noch mit erträglichen Mehrkosten zu erreichen sind, erfordert die nachträgliche Isolation der fast 20 Millionen beste­henden Gebäuden einen erheblichen Aufwand. Bis 2020 soll der Wärmebedarf um 20 % reduziert werden, bis 2050 um 80 %, um den Gebäudesektor klimaneutral werden zu lassen. Die Schät­zungen für die Kosten dafür reichen bis zu 1000 € pro Quadratmeter. Auch wenn es günstiger geht, würde bei heute durchschnittlichen Nebenkosten von 1 € pro Quadratmeter und Monat eine Amortisierung einige Jahrzehnte benötigen, was man wegen der Unsicherheit über das Niveau der Energie­preise in den nächsten Jahr­zehnten aber nicht genau vorausberechnen kann. Der Satz: „Die Bundesregierung prüft, wie das Mietrecht ge­ändert werden kann, damit es künftig mehr Anreize für Eigentümer bietet, ihre Häu­ser energetisch zu sanieren.“ wird weithin als Ankündigung einer partiellen Umlage der Aufwendungen an die Mie­ter interpretiert, die durch geringere Energiekosten ja auch einen Nutzen von der Investition haben. Entgegen den Annahmen in den Sze­narienrechnungen, die dem Konzept zugrunde liegen, hat sich die Bundesregie­rung dazu entschlossen, die neuen Wärmedämm-Ziele nur für Neubauten und nicht für bestehende Gebäude förmlich vorzuschreiben; zu groß wäre das Risiko, dieses System über Klagen wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs auszuhebeln. Ob die Ziele über freiwillige, vom Staat nur geförderte und nicht geforderte Maßnah­men im geplanten Umfang verwirklicht werden können, ist zumindest offen. Die Dis­kussion über die drohenden Mieterhöhungen hat bereits begonnen.

4.     Sehr ehrgeizig sind auch die Planungen für den Aus­bau der regenerativen Ener­gien, deren Hauptlast von der Windenergie getragen werden soll. Dies erfordert die Errichtung von offshore Windparks, da das Potential an Land bereits weitgehend ausgeschöpft ist; hier soll künftig aus weniger mehr ge­macht werden, weil bis 2020 eine etwas geringere Zahl von Windenergieanlagen an Land die doppelte Leistung erbringen sollen. Bis 2030 sollen die offshore Wind­parks auf 25 GWe ausgebaut sein, um die bis dahin abge­schalteten Kernkraftwerke zu ersetzen. Über die erforderli­che Ersatz-Kapazität für die in letzter Zeit zunehmenden Flauten von bis zu 2 Wochen Windstille gibt es keine An­gaben. Ob der Ausbau der Windenergie offshore aus­reichend vorankommt, ist nicht selbstverständlich. Die finanziellen Risiken will die Bundesregierung durch ein Sonderprogramm der KfW absichern. Gründung und Wartung der Anlagen stellen aber auch neue technolo­gische Herausforderungen. Einschränkungen können auch aus der Konkurrenz um die geeigneten Flächen resul­tieren, die für Naturschutz­gebiete, Verkehrswege und militärische Übungsgebiete reserviert sind.
 
5.    Auch andere regenerative Energien sollen stark ausgebaut werden, insbeson­dere die Biomasse, aller­dings nicht in Konkurrenz zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, was na­tional regelbar,
internationalaber vor allem in armen Ländern ein Punkt wachsen­der Sorge ist.

6.     Das Energie-Konzept geht davon aus, dass die Rück­haltung von CO2 aus dem Abgas von Kohlekraftwerken (CCS) ab 2025 marktreif sein wird und den Bau von klima­neutralen Kohlekraftwerken erlaubt. Das ist einerseits notwendig, wenn man ei­nen ausgewogenen Mix von Energiequellen anstrebt, der seit jeher zu den erfolgrei­chen Grundlagen der deut­schen Energieversorgung gehört, denn dieser Mix ver­meidet einseitige technologi­sche und ökonomische Ab­hängigkeiten. Und auch bei einem so ehrgeizigen Ziel, wie dem 50%-igen Anteil der erneuerbaren Energien um 2050 muss ja die andere Hälfte auch möglichst klima-neutral bereitgestellt werden, und das ohne die bis dahin auf jeden Fall abgeschal­teten Kernkraftwerke. Zum anderen werden zusätzliche Kraftwerkskapazitäten benö­tigt, da mit dem steigenden Anteil schwankend verfüg­barer erneuerbarer Energie sonst das Risiko zeitweiser Engpässe zu groß würde. Auch dieses Energiekonzept erfordert also den Bau vieler neuer Kohlekraftwerke, der zur Zeit aber auf große Ak­zeptanzprobleme stößt.

7.    Große Ziele verfolgt die Bun­desregierung auch bei der Elektromobilität. Sobald der Strom weitgehend klimaneu­tral erzeugt werden kann, sollen auch möglichst viele Fahrzeuge elektrisch ange­trieben werden, um die CO2-Emissionen aus Benzin- und Dieselmotoren zu vermeiden. Bis 2020 sollen 1 Million, bis 2050 sogar 6 Millionen Elekt­rofahrzeuge auf unseren Stra­ßen unterwegs sein. Diese Fahrzeugflotte soll dann auch als Speicher für elektrische Energie genutzt werden. Das bedeutet, dass abgestell­te Fahrzeuge stets mit dem Stromnetz verbunden sein müssen, aber nicht nur zum Aufladen der Batterie, son­dern auch um Spitzenbedarf bei Engpässen im Angebot der erneuerbaren Energien durch teilweises Entladen de­cken zu können. Dies setzt natürlich voraus, dass die Kunden sich mit dem Gedan­ken anfreunden, dass die be­grenzte Reichweite des Elek­trofahrzeugs von ca. 150 km, die zumindest für Zweitwagen ausreichen dürfte, nicht im­mer voll zur Verfügung steht.

8.     Zum Energiekonzept gehört auch der Aufbau eines intelli­genten Netzes („smart grid“) und die Einführung von intelli­genten Stromzählern („smart meter“). Der Netzausbau ist zwingend, da durch die große Kapazität der künftig überwiegend im Norden ste­henden Windenergieanlagen und das spätere Abschalten der Kernkraftwerke sehr viel größere elektrische Leistun­gen über große Entfernun­gen transportiert werden müssen. Außerdem erwartet die Regierung, das um 2050 bis zu ca. 30 % des Stroms importiert wird, wobei aller­dings fraglich ist, ob unsere Nachbarländer bereit sein werden, eine so große Kraft­werkskapazität für uns zu bauen und zu betreiben. Der Ausbau des europäischen Netzes ist dafür aber auf je­den Fall Vorraussetzung. Es müssen also in erheblichem Umfang neue Stromleitun­gen gebaut werden. Das Netz muss „intelligent“ sein, weil mit wachsendem Anteil der erneuerbaren Energien ständig ein Ausgleich für das schwankende Energie­angebot gefunden werden muss. Voraussichtlich wird man in einem System mit 50 % erneuerbaren Energi­en auch zu „load manage­ment“ übergehen müssen. Damit verlagert man zeitlich flexible Energieverbräuche in Zeiten reichlichen Angebots; Waschmaschine und Trock­ner würden dann nach dem Beladen ferngesteuert in Be­trieb gesetzt; manche Geräte könnten stundenweise abge­schaltet werden. Das ist kein Schreckensszenario, aber sicher gewöhnungsbedürftig und jedenfalls ein Zeichen dafür, dass eine „Energie­wende“, wie sie das Konzept der Bundesregierung einläu­tet, nicht ohne Folgen für je­den Einzelnen und ohne Ver­änderung der Gewohnheiten bleiben kann.

9.     Das Energiekonzept ist mit. erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Bundesre­gierung nennt einen Inves­titionsbedarf von jährlich 20 Milliarden €, nennt aber keine Zahl für den Bundeshaushalt für die verschiedenen ge­planten Fördermaßnahmen. Die Strompreise werden weiter ansteigen, zunächst bedingt durch das große In­vestitionsvolumen, ab 2025 auch durch die Einführung der CO2-Rückhaltung in Koh­lekraftwerken, die die Strom­erzeugungskosten aus Kohle verdoppeln wird. Aus diesem Grund haben die Autoren der Szenarien-Rechnungen, auf die sich das Energiekonzept stützt, mit großer Eindring­lichkeit betont, dass ein solches Konzept erst umge­setzt werden darf, wenn ein rechtlich verbindliches inter­nationales Abkommen zum Klimaschutz auch alle ande­ren Industrie- und die wich­tigsten Schwellen-Länder zu ähnlichen Anstrengungen verpflichtet. Andernfalls wäre ein solches Programm gerade für den langjährigen Export-Weltmeister Deutschland mit großen Wettbewerbsnachtei­len verbunden. Die dann auf dem Arbeitsmarkt spürbaren Folgen würden rasch zu einer Korrektur dieser Energiepolitik zwingen, die ja auch sinn­los wäre, weil das Weltklima durch deutsche Alleingänge nicht zu verändern ist.

10. Hier liegt der eigentliche Grund für die Laufzeitverlän­gerung der Kernkraftwerke. Sie überbrückt die Zeit, bis hoffentlich ein internatio­nales Klimaschutzabkom­men einen forcierten Aus­bau erneuerbarer Energien wettbewerbsneutral macht. Ohne den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wäre das CO2-Einsparziel von 40 % bis 2020 nur durch extreme zusätzliche Anstrengungen erreichbar, denn die bishe­rigen Einsparungen von ca. 20 % müssten nicht nur in 10 Jahren verdoppelt, son­dern es müsste auch noch Ausgleich für die weiteren 15 Prozentpunkte gefunden werden, die die Kernkraft­werke der Atmosphäre er­sparen. Außerdem entlastet die Brennelementesteuer und die Verpflichtung der Betrei­ber zur Förderung erneuer­barer Energien den nach der Finanzkrise Schulden-über­ladenen Bundeshaushalt fühlbar. Die Bundesregierung hat die unpopuläre Maßnah­me also aus guten Gründen getroffen, sie erleichtert den Start in ein sehr ambitionier­tes Energiekonzept, nicht mehr und nicht weniger. Sie ändert nichts daran, dass zum ersten Mal eine Bundesregierung dem Klimaschutz höchste Priorität gibt und sich klar zur führenden Rolle der erneuerbaren Energien in der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands bekennt.

Quelle: Manfred Popp
Email Manfred.Popp@energie-fakten.de

www.energie-finanz-konzept.de

Sonntag, 14. November 2010

Anlagemöglichkeit in Blockheizkraftwerke (BHKW), - Produkte und Dienstleistungen von energie finanz konzept

Anlagemöglichkeit in Blockheizkraftwerke (BHKW), - Produkte und Dienstleistungen von energie finanz konzept

Pflanzenkraftwerk

... ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Stromerzeugung - in Containerbauweise ohne Platzbedarf

  • im Haus, Garten oder Keller auf einem angemieteten, einspeisegünstigen Standort in einem Container
  • verursacht keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand

  • wird mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben

  • produziert witterungsunabhängig Strom - rund um die Uhr - das ganze Jahr -- ein Betrag zur Sicherung der Grundlast durch ausschließlich regenerative Energien in unserer Stromversorgung
  • erwirtschaftet durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 20 Jahre staatlich garantierte Einnahmen

  • ist ein Motor / Stromgenerator der renomierten Marke Deutz

  • ist vererbbar
mehr unter http://energie-finanz-konzept.de

Investitionen in den Markt der erneuerbaren und regenerativen Energien

Das Energiefinanzkonzept steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen. Das Energie Finanz Konzept geht auf das, was für Menschen wichtig ist ein! Ihre Finanzen, die Vorsorge, Absicherung und Altersvorsorge.

Energie und Finanzen, die Schlüsselrolle unserer Zeit. Verbessern Sie mit der Entscheidung für Ökostrom aus erneuerbaren Energien und  unserem Energie Finanz Konzept nicht nur Ihre CO2-Bilanz,  sondern auch Ihre Liquidität.

 
Das Energie Finanz Konzept bietet die Anlagemöglichkeit in Blockheizkraftwerke (BHKW), ohne, dass Sie eine eigene Immobilie besitzen müssen und sichert dem Kapitalanleger, der Kapitalanlegerin -- Ökologie, Zukunft, Energie, Sicherheit, Ertrag und dies alles krisensicher.

Ein 20 Jahre langes Zusatzeinkommen,  Zweiteinkommen oder eine erweiterte Rentenabsicherung durch eine gesicherte Zusatzrente. Das Konzept von Energiefinanz ist durch EU Förderprogramme und staatliche Garantien abgesichert.
Mit dem Gesetz, dem erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), möchte die EU und die Bundesregierung durch Förderung und Fördermittel die Klimaentwicklung nachhaltig verbessern und den Klimaschutz ausbauen.

Das Team von Energie-Finanz-Konzept berät Sie umfassend und kompetent. 

Freitag, 12. November 2010

Einnahmequelle zur Existenzsicherung, zur Vorsorge und zur Altersabsicherung


Für null Euro  beheizen Sie Ihre Gewerbeimmobilie und für null Euro verfügen Sie gleichzeitig über warmes Wasser – Alles zum null Tarif.

Unglaublich aber doch möglich,

Nein, Sie können zusätzlich noch hohe, langfristige Einnahmen durch die Vermietung eines Stellplatzes  für ein Blockheizkraftwerk erzielen.

Diese Blockheizkraftwerke (BHKW) sind in Containerbauweise gefertigt und benötigen eine befestigte Stellfläche von 80 bis 90 qm. Die erzeugte Stromleistung wird in das örtliche Stromnetz eingespeist. Die Container sind so angefertigt, dass einem Stellplatzvermieter die Abwärme kostenlos zu Verfügung gestellt wird. Lediglich die Installationskosten für den Anschluss an das Heizungssystem der Immobilie muss jedoch der Vermieter selber tragen. Dieser kommt anschließend in den Genuss langfristig und kostenlos Wärme und Warmwasser zu beziehen.

Geeignete Objekte sind Gewerbefreiflächen, landwirtschaftliche Flächen, Gartenbaufachbetriebe, Gartencenter oder auch Freiflächen in Gemischtgebieten. Ebenso bietet sich dieses Konzept als zusätzliche Einnahmequelle in Struktur armen Gebieten, besonders auch für  Ostdeutschland an.
Mehr zum Theam Energie
 

Freitag, 5. November 2010

Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat in erster Lesung abschließend auf die Richtlinie
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(EE-RiLi) geeinigt. 
 
Am 25. Juni 2009 trat die Richtlinie zusammen mit dem EU-Klima- und Energiepaket in Kraft. Damit liegt erstmals ein europäisches Regelwerk vor, das einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen drei Sektoren – Strom, Wärme/Kälte, Verkehr – schafft. 
 
Die Zielvorgabe der Richtlinie lautet: Bis 2020 müssen in Europa mindestens 20 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen.
 

Donnerstag, 4. November 2010

Energiepflanzen können die Agrarlandschaft ökologisch bereichern.

E
nergiepflanzen sind eine vielversprechende Möglichkeit, unsere vielerorts artenarme Agrarlandschaft ökologisch wieder zu bereichern.



  • Energiepflanzen sparen Dünger und Pflanzenschutzmittel
  • Bioenergie ist kein Türöffner für gentechnisch veränderte Pflanzen.
  • Bioenergie: Vorteile statt Vorurteile
  • Bioenergie ist unendlich viel Energie

Daten & Fakten zur Debatte um eine wichtige Energiequelle, die Energiepflanzen: mehr:energie-finanz-konzept - energie



    Soll der deutsche Wald privatisiert werden?


    Naturschützer sehen den Staatsforst in der öffentlichen Hand nicht mehr gut aufgehoben und machen einen erstaunlichen Vorschlag. Wäre eine Privatisierung die Lösung?